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Die Car Garantie

  • Garantieumfang
    Die Car Garantie bietet eine marktgerechte Absicherung vor unerwarteten Reparaturkosten,
    vor allem der wichtigsten und kostenintensiven Bauteile.

    Motor

    Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Ventilschaftabdichtungen, Gehäuse von Kreiskolben motoren, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen mit Spann- und Umlenkrolle, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfil ter gehäuse und Schwung-/An triebs scheibe mit Zahnkranz.

    Schalt-/Automatikgetriebe

    Getriebegehäuse, alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler, Kupplungsglocke, von der Kupplungshydraulik Kupplungsnehmerzylinder und -geberzylinder, Steuergerät des Automatikgetriebes und von dem automatisierten Schaltgetriebe (z. B. I-Shift) das Steuergerät und die Hydraulikeinheit.

    Achs-/Verteilergetriebe

    Getriebegehäuse (Front-, Heck- und Allrad antrieb) einschließlich aller Innenteile.

    Kraftübertragungswellen

    Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke und von der Antriebsschlupfregelung (z. B. ASR, ASC, EDS, 4Matic): Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher sowie Ladepumpe.

    Lenkung

    Mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, elektrischer Lenkhilfemotor, elektronische Bauteile und Servolenkungsventil.

    Bremsen

    Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydroneumatik (Druckspeicher und Druckregler), Vakuumpumpe, Radbremszylinder der Trommelbremse, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer, Bremssattel, Ausgleichsbehälter, Handbremsseil und vom ABS: elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit sowie Drehzahlfühler.

    Kraftstoffanlage

    Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Bauteile der Einspritzanlage (z. B. Steuergeräte, Luftmengen- und Massenmesser, AGR-/EGRVentil), mechanische Düsen der Einspritzanlage, Turbolader und Ansaugkrümmer.

    Elektrische Anlage

    Lichtmaschine mit Regler, Anlasser, elektronische Bauteile der Zündanlage mit Zündkabel als Bestandteil derselben, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, mechanischer Verteiler, elektronische Motorsteuerung, Zündspule, Vorglührelais, Kondensator, Rotor und von der Bordelektrik: Zentralelektrikbox, Kombiinstrument (Schalttafel einheit), Schaltelemente des Sicherungskastens, Bordcomputer, Steuergeräte des Bordsystems wie BCI, BSI, SAM etc. (ausgenommen jedoch Steuergeräte der Navigation, der Beleuchtungsanlage, des Audiosystems und des Radarsystems), Scheibenwischermotor vorne und hinten, Scheinwerferwischermotor, Heizungs-/Zusatzlüftermotor, Hupe und Wegfahrsperre.

    Kühlsystem

    Kühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Kühler für Automatikgetriebe, Visco-/Thermolüfter, Lüfterkupplung, Thermoschalter und Kühlmodul.

    Abgasanlage

    Lambdasonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit dem Ersatz der Lambdasonde, Abgaskrümmer.

    Sicherheitssysteme

    Kontrollsystem für Airbag und Gurtstraffer, pyrotechnischer Treibsatz.

    Klimaanlage

    Kompressor, Verdampfer und Kondensator mit Lüfter.

    Komfortelektrik

    Elektrischer Fensterheber: Schalter, elektrische Motoren, Steuergeräte; Front-/Heckscheibenheizungselemente (ausgenommen Bruchschäden), Heizungsstellmotoren; elektrisches Schiebedach: Schalter, elektrische Motoren, Steuergeräte; Zentralverriegelung: Schalter, elektrische Motoren, Steuergeräte, Magnetspulen sowie Türschlösser.

    Fahrdynamiksystem

    Steuergeräte und Sensoren.
  • Unbürokratische Garantieabwicklung – Kostenerstattung

    1. Erstattung Lohnkosten

    Dem Garantienehmer werden garantiebedingte Lohnkosten nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers immer zu 100 % erstattet.

    2. Erstattung Materialkosten

    Garantiebedingte Materialkosten werden im Höchstfall nach den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers, ausgehend von der Betriebsleistung des beschädigten Bauteils bei Schadenseintritt, gemäß u. a. Materialkostentabelle bezahlt.

    Bis zu einer Gesamtlaufleistung von 50.000 km hat der Kunde keine Beteiligung an den garantie bedingten Materialkosten zu tragen.



    Für Gebrauchtwagen, die zum Zeitpunkt des Schaden eintritts älter als 10 Jahre sind, gilt ein Regulierungs betrag von maximal 2.000 Euro je Schadenfall.

    Der Höchstbetrag der garantiepflichtigen Entschädigung ist je Schadensfall auf den Zeitwert des beschädigten Fahrzeuges zur Zeit des Eintritts des Garantiefalles begrenzt.

    3. Sonstige Anmerkungen

    Zu den vorstehenden Ausführungen gelten die Allgemeinen Garantiebedingungen. CG rechnet garantiepflichtige Schäden grundsätzlich direkt mit der ausführenden Werkstatt ab, ohne dass der Käufer in Kosten vorlage treten muss. Im Falle einer Kostenverauslagung (überwiegend bei Schäden im Ausland) rechnet CG die garantiepflichtigen Kosten direkt mit dem Käufer ab.
  • Leistungen

    Pannenhilfe am Schadensort

    Wir organisieren ein Pannenhilfsfahrzeug zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle (bereits ab Haustür). Die hierdurch entstehenden Kosten tragen wir bis zu einem Höchstbetrag von 154 Euro einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile.

    Abschleppen

    Kann das versicherte Fahrzeug an der Schadenstelle (bereits ab Haustür) nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeuges einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung zum verkaufenden Händler, sofern dessen Standort nicht weiter als 50 km Luftlinie entfernt ist oder zum nächsten Vertragshändler des gefahrenen Fabrikates. Tritt die Panne außerhalb der genannten Entfernung ein, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeuges einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung zum nächsten Vertragshändler des gefahrenen Fabrikates und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Befindet sich kein Vertragshändler im Umkreis von 100 km Luftlinie, wird das Fahrzeug zu einer anderen Fachwerkstatt geschleppt. Die Abschleppkosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 154 Euro erstattet.

    Mietfahrzeug

    Ist nach erfolgloser Pannenhilfe das Abschleppen des versicherten Fahrzeuges in die nächste Fachwerkstatt erforderlich und dauert die Reparatur des Fahrzeuges nach Eintreffen in der Werkstatt voraussichtlich länger als vier Stunden, wird bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, jedoch höchstens für einen Tag, ein Selbstfahrervermietfahrzeug gleicher Klasse zur Verfügung gestellt. Ersatzweise werden die Kosten für die Anmietung bis max. 77 Euro für einen Tag übernommen. Kosten für Treibstoff und Straßengebühren werden nicht übernommen.

    Was ist eine Panne?

    Eine Panne ist jeder Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden am Fahrzeug.

    Wie ist der ständige Wohnsitz definiert?

    Ständiger Wohnsitz ist der Ort in Deutschland, an dem der Versicherungsnehmer polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.